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Bahareh Ghalibaf

Redakteurin

 Do., 09.01.2025

Immobilien steuerfrei von Privat auf eigene GmbH übertragen [Guide 2025]

Die Übertragung von Immobilien aus dem Privatvermögen in eine eigene GmbH bietet Ihnen steuerliche Vorteile, jedoch fallen in der Regel Grunderwerbsteuern an. Als starker Partner an Ihrer Seite zeigen wir Ihnen, wie Sie mit einer sorgfältig geplanten Umstrukturierung diese Steuern optimieren können.

Warum Immobilien auf eine GmbH übertragen?

Die Übertragung von Immobilien auf eine GmbH bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, darunter die Haftungsbeschränkung und steuerliche Begünstigungen durch die Nutzung von Unternehmenssteuersätzen. Dennoch stellt die Grunderwerbsteuer eine erhebliche Hürde dar.

Steuerliche Vorteile einer Übertragung auf eine GmbH

Haftungsbeschränkung und Schutz des Privatvermögens

Durch die Übertragung der Immobilie auf eine GmbH wird das private Risiko minimiert, da die GmbH als eigenständige juristische Person haftet. Dies bietet Ihnen zusätzlichen Schutz für Ihr Privatvermögen.

Nutzung niedrigerer Unternehmenssteuersätze

Immobilien, die im Eigentum einer GmbH stehen, unterliegen den Unternehmenssteuersätzen, die oft niedriger sind als die Steuersätze für Privatpersonen. Dies kann langfristig zu erheblichen Steuerersparnissen führen.

Steuerliche Optimierung durch Abschreibungen

In einer GmbH können Abschreibungen auf Immobilien steuerlich geltend gemacht werden, was die Steuerlast weiter reduziert. Dies gilt insbesondere für gewerblich genutzte Immobilien.

Die steuerfreie Übertragung von Immobilien auf eine GmbH ist lukrativ. Als starker Partner an Ihrer Seite planen wir sorgfältig und halten dabei selbstverständlich gesetzliche Fristen ein.

Jan Jucknat

Dipl. Kfm.

Der steuerfreie Weg der Übertragung

Gründung einer GbR

Eine Möglichkeit, die Grunderwerbsteuer zu vermeiden, besteht darin, die Immobilie zunächst in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einzubringen. Ihr Vorteil: Da die GbR keine eigenständige Rechtspersönlichkeit ist, fällt bei der Einbringung der Immobilie keine Grunderwerbsteuer an.

Umwandlung der GbR in eine OHG oder KG

Nach der Gründung der GbR kann diese in eine offene Handelsgesellschaft (OHG) oder Kommanditgesellschaft (KG) umgewandelt werden. Diese Umwandlung ist ein notwendiger und wichtiger Zwischenschritt, um die steuerliche Begünstigung beizubehalten.

Umwandlung der OHG/KG in eine GmbH

Der letzte Schritt besteht darin, die OHG oder KG in eine GmbH umzuwandeln. Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Umwandlung innerhalb von fünf Jahren erfolgt.

Unser Fazit

Die Übertragung von Immobilien aus dem Privatvermögen in eine eigene GmbH bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, insbesondere im Bereich der Haftungsbeschränkung und der steuerlichen Optimierung. Mit uns als Partner an Ihrer Seite, können Sie eine strategische Umstrukturierung planen, bei der die Grunderwerbsteuern vermieden werden. Jucknat & Partner steht Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Immobilienübertragung steuerlich optimal gestaltet ist.

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